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Statut
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| § 1 Präambel |
| a) |
Der Fachverband führt den Namen »Geschichte der
Physik«. |
| b) |
Er ist ein Fachverband gemäß §14 der Satzung der DPG. |
| c) |
Seine Zielsetzung ist die Pflege und Vertiefung der fachlichen Arbeit
auf dem Gebiet der Geschichte der Physik und angrenzender Gebiete. |
| d) |
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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| § 2 Aufgaben |
| a) |
Der Fachverband widmet sich der Förderung der Physikgeschichte
in allen Bereichen von Forschung und Lehre. Dieser Aufgabe kommt er nach,
indem er Fachtagungen und Kolloquien veranstaltet, insbesondere die
»Physikhistorische
Tagung«, die im zweijährigen Turnus, möglichst parallel
zur Jahrestagung der DPG, stattfindet. |
| b) |
Ein besonderes Anliegen ist darüberhinaus die Pflege der
physikhistorischen
Publizistik und der Gedankenaustausch über berufliche und fachliche
Fragen der Physikgeschichte. |
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| § 3 Organe |
| Organe des Fachverbandes sind ihr Vorstand und die
Mitgliederversammlung. |
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| § 4 Mitglieder |
| Dem Fachverband gehören jene Mitglieder der DPG an,
die bei deren Geschäftsstelle ihre Aufnahme in den Fachverband Geschichte
der Physik beantragt haben. |
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| § 5 Ende der Mitgliedschaft |
| Das Ende der Mitgliedschaft richtet sich nach der Satzung
der DPG. |
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| § 6 Rechte der Mitglieder |
| Die Mitglieder des Fachverbandes sind in der
Mitgliederversammlung
stimmberechtigt und nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung
wählbar.
Sie haben das Recht, Kandidaten für die Wahl zum Vorstand zu
benennen. |
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| § 7 Der Vorstand des
Fachverbandes |
| a) |
Der Vorstand des Fachverbandes besteht aus maximal fünf
Mitgliedern.* |
| b) |
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt maximal fünf Jahre. Sie
endet mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der neue (designierte)
Vorstand gewählt wird.* |
| c) |
Die Wahl des Vorstands erfolgt per Briefwahl, in der Regel innerhalb
eines vierjährigen Turnus.* Die Wahlliste wird durch den Vorstand
aufgestellt, wobei jedes Mitglied des Fachverbandes berechtigt ist, Kandidaten
zu benennen. |
| d) |
Mindestens einmal im Jahr sollte der Vorstand eine Beratung abhalten. |
| e) |
Der Vorstand benennt einen geschäftsführenden Vorsitzenden
sowie einen Stellvertreter, von denen einer den Fachverband im Vorstandsrat
der DPG nach Maßgabe der DPG-Satzung vertritt. |
| f) |
Dem Vorstand obliegt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung
der Physikhistorischen Tagung und der anderen Aktivitäten des
Fachverbandes. |
| g) |
Der Vorstand ist bemüht, die Pflege und Propagierung der Ziele
des Fachverbandes durch geeignete Aktivitäten auf regionaler Ebene
zu befördern. |
| h) |
Der Kurator für Physikgeschichte der »Physikalischen
Blätter«
hat das Recht, beratend an den Sitzungen des Vorstandes des Fachverbandes
teilzunehmen.** |
| * Änderung gegenüber der ersten Geschäftsordnung
aus dem Jahre 1991; beschlossen von der Mitgliederversammlung, Mainz
24.3.1993. |
| ** Ergänzung zur ersten Geschäftsordnung aus
dem Jahre 1991; beschlossen von der Mitgliederversammlung, Heidelberg
18.3.1999. |
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| § 8 Mitgliederversammlung |
| a) |
Der Vorstand lädt im Rahmen der »Physikhistorischen
Tagung«
zu einer Mitgliederversammlung ein, auf der der Vorstand Rechenschaft über
die geleistete Arbeit ablegt und Anregungen für die künftige
Arbeit entgegen nimmt. |
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| § 9 Änderungen |
| Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsordnung
müssen in der Mitgliederversammlung beraten werden und sind dort mit
absoluter Mehrheit zu beschließen. |
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| Berlin, im Winter 1990/91 |