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Arbeitsgruppe Schule (AG Schule)

der Deutschen Physikalischen Gesellschaft


Geschäftsordnung

  1. Die AG Schule-Mitglieder wählen eine Sprecherin bzw., einen Sprecher und deren bzw. dessen Vertretung, welche die AG Schule nach außen vertreten.
  2. Die Wahl des Sprechers und seines Stellvertreters erfolgt auf der Mitgliederversammlung. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
  3. Der Sprecher bzw. die Sprecherin lädt die Mitglieder 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung zu dieser ein.
 
© Deutsche Physikalische Gesellschaft | letzte Änderung 27.02.2012, 22:07 | Impressum | Kontakt | Bearbeiten