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Geschäftsordnung

  1. Zur Erreichung ihrer Ziele entwickelt die AGI einen Maßnahmenkatalog.
  2. Die AGI-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher sowie einen stellvertretenden Sprecher, die die AGI nach außen vertreten.
  3. Die Wahl des Sprechers und seines Stellvertreters erfolgt auf der Mitgliederversammlung, die jeweils auf der Jahrestagung der DPG stattfindet. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
  4. Der Sprecher lädt über Email die Mitglieder 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung zu dieser ein. Er erstattet auf dieser Sitzung einen Bericht.
  5. Die AGI gliedert ihre Arbeit in die Themenbereiche
    • Datenbanken
    • Preprintserver
    • internationale Vernetzung
    • Sicherheit und Authentizität
    • Historisches
    • Lehr- und Lernmaterialien
    • Fachbereiche / Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP)
    • Industrie
 
© Deutsche Physikalische Gesellschaft | letzte Änderung 31.10.2011, 16:41 | Impressum | Kontakt | Bearbeiten