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Ziele und Grundlagen

  1. Der AKFH beschäftigt sich mit allen Aspekten praxisorientierter physikalisch-technischer Lehre, Entwicklung und Forschung an Fachhochschulen. Speziell geht es dabei um:

    • eine stärkere, nach außen sichtbare Integration der Physikalischen Technik der Fachhochschulen in die DPG;

    • die Initiierung und Organisation thematisch begrenzter, technikorientierter Symposia;

    • die Einbindung der Fachhochschulen in Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Steigerung der Attraktivität mathematisch-naturwissenschaftlicher Bildung in Deutschland, insbesondere die Verbesserung physikalisch-technischer Schulbildung;

    • die Erarbeitung und Bewahrung eines eigenständigen Profils der FH-Studiengänge im Vergleich zum universitären Physikstudium;

    • die Pflege eines kontinuierlichen Dialogs zwischen industrieller Physik und Fachhochschulen zwecks Optimierung der Studieninhalte.

  2. Der AKFH stellt ein Forum dar, in dem Methoden, Verfahren und Werkzeuge zum Erreichen der gesteckten Ziele dargestellt und diskutiert werden.

  3. Der AKFH pflegt Kontakte mit Personen, Gruppen und Institutionen, die für seine Zielrichtung von Bedeutung sind.

  4. Der AKFH berät den Vorstand/Vorstandsrat der DPG in allen Angelegenheiten, die den Arbeitskreis sachlich betreffen.

  5. Satzung und Ausführungsbestimmungen zur Satzung der DPG gelten uneingeschränkt.

  6. Mitglied des AKFH kann jedes ordentliche Mitglied der DPG werden (durch Schreiben an den Sprecher des AKFH). Der AKFH erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge.

  7. Der AKFH ist ein Arbeitskreis im Sinne von §15(5) der Satzung der DPG. Er ist im Vorstandsrat durch ein Mitglied mit beratender Stimme vertreten.

  8. Der Arbeitskreis stimmt seine Veranstaltungen mit den sonstigen Veranstaltungen der DPG ab.


Geschäftsordnung

  1. Zur Erreichung seiner Ziele entwickelt der AKFH einen Maßnahmenkatalog.

  2. Die AKFH-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher sowie einen stellvertretenden Sprecher, die den AKFH nach außen vertreten.

  3. Die Wahl des Sprechers und seines Stellvertreters erfolgt auf der ersten Mitgliederversammlung eines Kalendarjahres. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

  4. Der Sprecher lädt die Mitglieder spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung zu dieser ein. Er erstattet auf der Sitzung einen Bericht.

 
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